Nachweis und Dokumentation der Datensicherung

Im Audit, bei einer Prüfung durch die Aufsicht oder nach einem Schadenfall gegenüber dem Versicherer zählt nicht, dass gesichert wurde, sondern dass es belegt werden kann. Die DSGVO verlangt, die Einhaltung nachweisen zu können (Art. 5 Abs. 2), und ISO/IEC 27001 verlangt dokumentierte Information, die gelenkt, aktuell und auffindbar ist (Kapitel 7.5).

Das Wichtigste in Kürze
  • Kernunterlagen: Backup-Konzept, Systeminventar mit RTO/RPO, Sicherungsprotokolle, Restore-Testprotokolle, Notfallpläne.
  • Jedes Dokument braucht Version, Verantwortliche, Freigabe und nächsten Prüftermin.
  • Abweichungen aus Tests werden zu Maßnahmen mit Frist und Nachverfolgung.
  • Interne Audits und Managementbewertung schließen den Kreis (ISO 27001 Kapitel 9.2 und 9.3).

Welche Unterlagen werden typischerweise geprüft?

UnterlageWas der Prüfer sehen willAktualisierung
Backup-Konzept bzw. Backup-RichtlinieGeltungsbereich, Verfahren, Aufbewahrung, Verantwortung, Freigabejährlich und bei Änderungen
Inventar mit RTO und RPOZuordnung von Systemen zu Prozessen und Wiederherstellungszielenmit jeder Änderung der Systemlandschaft
SicherungsprotokolleErfolg und Fehler der Sicherungsjobs, Reaktion auf Fehlerlaufend, Auswertung regelmäßig
Restore-TestprotokolleGeplante und durchgeführte Tests mit Ergebnis und Maßnahmennach Testplan
Notfallpläne und ÜbungsberichteWiederanlaufreihenfolge, Kontakte, Ergebnisse von Übungenjährlich und nach Übungen oder Vorfällen
DienstleisterverträgeLeistungen, Wiederherstellungszusagen, Auftragsverarbeitung, Kontrollrechtebei Vertragsänderung und regelmäßiger Überprüfung
Erklärung zur Anwendbarkeit (SoA)Bewertung und Umsetzungsstand von A.8.13 und verwandten Maßnahmenmit dem ISMS-Zyklus

Wie bleibt die Dokumentation aktuell?

  • Termine statt guter Vorsätze: Jeder Test und jede Überprüfung bekommt einen festen Termin und eine verantwortliche Person; überfällige Termine werden eskaliert.
  • Eine Ablage: Konzept, Protokolle und Pläne liegen an einem Ort, verknüpft mit den betroffenen Systemen und Prozessen, nicht in einzelnen Postfächern.
  • Maßnahmen nachverfolgen: Fehler aus Sicherungen und Tests werden nicht nur notiert, sondern als Maßnahme mit Frist bis zur Erledigung verfolgt.
  • Monitoring einbinden: Fehlgeschlagene Sicherungsjobs sollten automatisch als Aufgabe beim Verantwortlichen landen.
  • Management einbeziehen: Ergebnisse von Tests und Übungen gehören in die Managementbewertung; die Geschäftsleitung entscheidet über Ressourcen und Restrisiken.

Keine Rechtsberatung. Rechtsstand: 04.11.2026.

Konzept, Tests und Maßnahmen an einem Ort nachweisen

MGMSYS verbindet das BCMS mit dem ISMS nach ISO/IEC 27001: Tests und Übungen, Maßnahmen mit Fristen, interne Audits und Managementbewertung. Über das Infrastruktur-Monitoring lassen sich externe Systeme wie PRTG oder Zabbix anbinden, sodass Alarme zu Aufgaben werden.

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Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex
  2. ISO/IEC 27001:2022 Information security management systems – Requirements (ISO)
  3. ISO 22301:2019 Business continuity management systems – Requirements (ISO)